Branchenzuschläge/ Allgemeine Informationen
TARIFVERTRAG BRANCHENZUSCHLÄGE FÜR DIE METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE
Die Branchenzuschläge für die Metall- und Elektroindustrie sind am 1.November 2012 in Kraft getreten und haben eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2017. Diese gelten nur für den zwischen BZA und DGB geschlossenen Entgelttarifvertrag (BAP, iGZ). Da die P.I.N. Personal GmbH ausschließlich den BAP anwendet, gelten die Branchenzuschläge entsprechend auch für unsere externen Mitarbeiter.
Die Zuschläge werden ab einer durchgängigen Einsatzdauer von 6 Wochen in dem gleichen Einsatzbetrieb bezahlt. Diese erfolgen gestaffelt in 5 Stufen.
Stufe 1: Einsatzzeit > 6 Wochen à Branchenzuschlag 15%
Stufe 2: Einsatzzeit > 3 Monate à Branchenzuschlag 20%
Stufe 3: Einsatzzeit > 5 Monate à Branchenzuschlag 30%
Stufe 4: Einsatzzeit > 7 Monate à Branchenzuschlag 45%
Stufe 5: Einsatzzeit > 9 Monate à Branchenzuschlag 50%
Ausnahme: Sollte ein Zeitarbeitnehmer bereits vor Mitte September 2012 durchgehend im selben Einsatzbetrieb gearbeitet haben, erhält er bereits am 1. November 2012 die 1.Stufe (15%).
TARIFVERTRAG BRANCHENZUSCHLAG FÜR DIE CHEMIEINDUSTRIE
Die Branchenzuschläge für die Chemieindustrie sind am 1.November 2012 in Kraft getreten und haben eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2017. Diese gelten nur für den zwischen BZA und DGB geschlossenen Entgelttarifvertrag (BAP, iGZ). Da die P.I.N. Personal GmbH ausschließlich den BAP anwendet, gelten die Branchenzuschläge entsprechend auch für unsere externen Mitarbeiter.
Die Zuschläge werden ab einer durchgängigen Einsatzdauer von 6 Wochen in dem gleichen Einsatzbetrieb bezahlt. Diese erfolgen gestaffelt in 5 Stufen.
Stufe 1: Einsatzzeit > 6 Wochen à EG 1-2: 15%, EG 3-5: 10%, EG 6-9: keine Zuschläge
Stufe 2: Einsatzzeit > 3 Monate à EG 1-2: 20%, EG 3-5: 14%, EG 6-9: keine Zuschläge
Stufe 3: Einsatzzeit > 5 Monate à EG 1-2: 30%, EG 3-5: 21%, EG 6-9: keine Zuschläge
Stufe 4: Einsatzzeit >7 Monate à EG 1-2: 45%, EG 3-5: 31%, EG 6-9: keine Zuschläge
Stufe 5: Einsatzzeit > 9 Monate à EG 1-2: 50%, EG 3-5: 35%, EG 6-9: keine Zuschläge
Ausnahme: Sollte ein Zeitarbeitnehmer bereits vor Mitte September 2012 durchgehend im selben Einsatzbetrieb gearbeitet haben, erhält er bereits am 1. November 2012 die 1.Stufe entsprechend seiner Entgeltgruppe.
TARIFVERTRAG BRANCHENZUSCHLÄGE FÜR DIE KAUTSCHUK VERARBEITENDE INDUSTRIE
Die Branchenzuschläge für die Kautschuk verarbeitende Industrie treten ab 1. Januar 2013 in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2017. Diese gelten nur für den zwischen BZA und DGB geschlossenen Entgelttarifvertrag (BAP, iGZ). Da die P.I.N. Personal GmbH ausschließlich den BAP anwendet, gelten die Branchenzuschläge entsprechend auch für unsere externen Mitarbeiter.
Die Zuschläge werden ab einer durchgängigen Einsatzdauer von 6 Wochen in dem gleichen Einsatzbetrieb bezahlt. Diese erfolgen gestaffelt in 5 Stufen.
Stufe 1: Einsatzzeit > 6 Wochen à EG 1-2,4-6: 4%, EG 3: 3%, EG 7-9: keine Zuschläge
Stufe 2: Einsatzzeit > 3 Monate à EG 1-2,4-6: 7%, EG 3: 4%, EG 7-9: keine Zuschläge
Stufe 3: Einsatzzeit > 5 Monate à EG 1-2,4-6: 10%, EG 3: 6%, EG 7-9: keine Zuschläge
Stufe 4: Einsatzzeit > 7 Monate à EG 1-2,4-6: 13%, EG 3: 9%, EG 7-9: keine Zuschläge
Stufe 5: Einsatzzeit > 9 Monate à EG 1-2,4-6: 16%, EG 3: 10%, EG 7-9: keine Zuschläge
TARIFVERTRAG BRANCHENZUSCHLÄGE FÜR DIE KUNSTSTOFF VERARBEITENDE INDUSTRIE
Die Branchenzuschläge für die Kunststoff verarbeitende Industrie treten ab 1. Januar 2013 in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2017. Diese gelten nur für den zwischen BZA und DGB geschlossenen Entgelttarifvertrag (BAP, iGZ). Da die P.I.N. Personal GmbH ausschließlich den BAP anwendet, gelten die Branchenzuschläge entsprechend auch für unsere externen Mitarbeiter.
Die Zuschläge werden ab einer durchgängigen Einsatzdauer von 6 Wochen in dem gleichen Einsatzbetrieb bezahlt. Diese erfolgen gestaffelt in 5 Stufen.
Stufe 1: Einsatzzeit > 6 Wochen àEG 1-2: 7%, EG 3-4: 4%, EG 5: 3%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 2: Einsatzzeit > 3 Monate à EG 1-2: 10%, EG 3-4: 6%, EG 5: 4%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 3: Einsatzzeit > 5 Monate à EG 1-2: 15%, EG 3-4: 9%, EG 5: 6%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 4: Einsatzzeit > 7 Monate à EG 1-2: 22%, EG 3-4: 13%, EG 5: 9%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 5: Einsatzzeit > 9 Monate à EG 1-2: 25%, EG 3-4: 15%, EG 5: 10%, EG 6-9: k. Zuschläge
TARIFVERTRAG BRANCHENZUSCHLÄGE FÜR DEN SCHIENENVERKEHRSBEREICH
Die Branchenzuschläge für die den Schienenverkehrsbereich treten ab 1. April 2013 in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2017. Diese gelten nur für den zwischen BZA und DGB geschlossenen Entgelttarifvertrag (BAP, iGZ). Da die P.I.N. Personal GmbH ausschließlich den BAP anwendet, gelten die Branchenzuschläge entsprechend auch für unsere externen Mitarbeiter.
Die Zuschläge werden ab einer durchgängigen Einsatzdauer von 6 Wochen in dem gleichen Einsatzbetrieb bezahlt. Diese erfolgen gestaffelt in 5 Stufen.
Stufe 1: Einsatzzeit > 6 Wochen àEG 1-2,4-5: 4%, EG 3: 3%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 2: Einsatzzeit > 3 Monate à EG 1-2,4-5: 6%, EG 3: 4%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 3: Einsatzzeit > 5 Monate à EG 1-2,4-5: 8%, EG 3: 6%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 4: Einsatzzeit > 7 Monate à EG 1-2,4-5: 12%, EG 3: 9%, EG 6-9: k. Zuschläge
Stufe 5: Einsatzzeit > 9 Monate à EG 1-2,4-5: 14%, EG 3: 10%, EG 6-9: k. Zuschläge